Abschied von Hartz IV – die Ampel bringt das neue Bürgergeld auf den Weg. Auch in Zukunft gilt das bewährte Prinzip des Förderns und Forderns.
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ab Januar 2023 – die Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfs zur Änderung des Arbeitslosengeldes II („Hartz IV“) vorausgesetzt – gibt es das neue Bürgergeld.  

Die Reform ist ein zentrales Projekt der Ampel-Regierung. Wir als INSM haben uns die Neuerungen genau angesehen und mit dem für Bürgergeld zuständigen FDP-Bundestagsabgeordneten Jens Teutrine über die wichtigsten Punkte debattiert.

Teutrine: „Zwei Drittel aller Langzeitarbeitslosen haben keine berufliche Qualifizierung, diese nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu bringen, muss das Ziel sein, nicht nur Bedürftigkeit versorgen. Gleichzeitig ist es aber auch wichtig, das Prinzip des Forderns zu erhalten, und deswegen werden auch Sanktionen weiterhin beim Bürgergeld bestehen bleiben.“ 

Damit ist schon fast alles gesagt.

Wir brauchen Arbeitsanreize für Langzeitarbeitslose, damit sie möglichst schnell wieder in den Arbeitsmarkt kommen. Dazu gehören bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten. Hier hätte die Regierung allerdings mutiger sein müssen.
Qualifizierung ist wichtig. Wer keinen Schulabschluss oder keine Ausbildung hat, soll künftig bessere Chancen für eine Qualifizierung bekommen.
Wer sich verweigert, dem drohen auch in Zukunft Sanktionen selbstverständlich in Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.

Wir haben diese und weitere wichtige Punkte rund um das neue Bürgergeld anschaulich mit Grafiken dargestellt und als 10 Fakten zum Bürgergeld zusammengefasst.

10 Fakten zum Bürgergeld



Hubertus Pellengahr

Hubertus Pellengahr, Geschäftsführer der INSM
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