Abschaffung der Steuerklassen-Kombination 3/5 hätte psychologischen Effekt
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Sehr geehrte Damen und Herren,
welche Steuerklasse haben Sie? Vielleicht brauchen Sie bald eine neue. Statistisch gesehen ist es nicht unwahrscheinlich, dass Sie in Steuerklasse 3 oder 5 sind. Das ist jene Steuerklassen-Kombination für gemeinsam veranlagte Paare oder Partner bzw. Partnerinnen, die meist gewählt wird, wenn eine(r) mehr als der oder die andere verdient.

3/5 ist beliebt – und wird es vermutlich nicht mehr lange geben. Denn diese Kombination hat einen Haken: Der durch den progressiven Steuertarif entstehende Splittingvorteil kommt vollständig dem- oder derjenigen in Steuerklasse 3 zugute, also dem- oder derjenigen mit dem höheren Einkommen. Das Nachsehen hat der oder die Zweitverdienende in Steuerklasse 5, die oder der die Progressionslasten beider Einkommen trägt.

Dieser negative Effekt trifft vor allem Frauen. Von den mehr als 10 Millionen Menschen, die die attraktive Steuerklasse 3 haben, sind 8 Millionen Männer.  

Die Ampel-Koalition will deshalb die Steuerklassen-Kombination 3/5 abschaffen.

Das ist keine schlechte Sache. Denn es gibt weiterhin, bei gemeinsam Veranlagten, die Steuerklasse „4/4 mit Faktor“. Bei dieser Kombination berücksichtigt das Finanzamt im Vorhinein (indem die Einkommen geschätzt werden) den Splittingeffekt und verteilt diesen auf beide Einkommen. Das ist passgenauer, mit der Folge, dass sowohl Steuererstattungen als auch Nachzahlungen beim sogenannten Faktorverfahren in der Regel geringer ausfallen.

Sowieso gilt: In welcher Steuerklasse man sich auch befindet, an der gesamten Einkommensteuerlast ändert sich nichts. Denn unterschiedliche Steuerklassen bei gemeinsam Veranlagten verändern Monatsnettoeinkommen, nicht aber Jahresnettoeinkommen. Bekanntlich wird Einkommensteuer auf den Zeitraum eines Jahres gezahlt.

Es ist deshalb vor allem ein psychologischer Effekt, der für eine Abschaffung von 3/5 spricht. Die Wirkung besteht darin, dass sich (Mehr-)Arbeit für den Zweitverdiener oder die Zweitverdienerin auf den ersten Blick mehr lohnt. Je stärker dieser Effekt wirkt, desto positiver der Effekt für den Arbeitsmarkt. Das ist, in Zeiten des Arbeitskräftemangels, ein wichtiger Impuls!

Wie sich die unterschiedlichen Steuerklassen auf Ehepaare beziehungsweise Partner und Partnerinnen auswirken, das können Sie sich in unserem neu entwickelten INSM-Steuerrechner ausrechnen lassen. Einfach Bruttoeinkommen eingeben, Enter-Taste drücken, und schon zeigt das Ergebnis, welche Steuerklassen-Kombination Ihnen welches Nettoeinkommen bringt.


Steuerlast ausrechnen lassen



Hubertus Pellengahr

Hubertus Pellengahr, Geschäftsführer der INSM
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