Deutsche Behörden sind bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im Verzug
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn ein Handwerker in Bremen ein Unternehmen gründen möchte, kann er dies seit Mitte Dezember 2020 vollständig online tun.

Wenn ein Gastwirt in Hamburg auf einem Platz oder einer Straße eine Sondernutzung für Außengastronomie beantragen möchte, kann er dies seit September 2019 über ein städtisches Online-Portal tun.

Die beiden Beispiele zeigen: Die Digitalisierung der Kommunikation des Staates mit seinen Bürgerinnen und Bürgern schreitet voran. Das Problem: Die Beispiele sind nur Beispiele, eine Umsetzung in der Fläche fehlt. Der Fortschritt ist eine Schnecke.

2017 hatte sich die damalige Bundesregierung mit dem so genannten Onlinezugangsgesetz (kurz: OZG) das Ziel gesetzt, bis Ende 2022 insgesamt 575 Verwaltungsleistungen auf Bund-, Länder- und Kreisebene digital anzubieten. Doch nur wenige dieser Leistungen sind bisher flächendeckend verfügbar. Genau gesagt lediglich 80. Das sind gerade einmal 14 Prozent!
Wir, die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, haben uns deshalb das Ziel gesetzt, der neuen Bundesregierung bei der Umsetzung des OZG Beine zu machen. Mit dem heute veröffentlichten Behörden-Digimeter der INSM wird für alle offensichtlich, wo Politik und Behörden bei der Umsetzung im Bereich eGovernment stehen.

Bei der Digitalisierung Deutschlands hat sich die Ampel-Regierung viel vorgenommen. Staat, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sollen schnell digitaler werden. Noch aber klaffen Anspruch und Wirklichkeit weit auseinander. Deutschland hinkt im internationalen Vergleich gewaltig hinterher. Vielleicht war es nie wichtiger, dass Deutschland JETZT den Modernisierungsturbo zündet. Denn wir brauchen einen starken Staat. Und nur ein moderner, digitaler Staat hat die notwendige Resilienz für die Herausforderungen der Gegenwart.
Behörden-Digimeter der INSM


Hubertus Pellengahr

Hubertus Pellengahr, Geschäftsführer der INSM
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