Wie kann die nächste Bundesregierung in Digitalisierung, Klimaschutz, Infrastruktur und Bildung investieren, ohne dabei die Schuldenregeln des Grundgesetzes über Bord zu werfen? Ganz einfach. Sie kann, weil sie muss. Die Schuldenbremse steht im Grundgesetz. Und eine Zwei-Drittel-Mehrheit zur Änderung des Grundgesetzes ist nicht in Sicht. Das ist gut so. Und: Die Schuldenbremse kann bleiben, weil Deutschland auch mit der Schuldenbremse genug finanziellen Spielraum hat.
Spielraum ergebe sich unter anderem durch die milliardenschwere Asylrücklage. Das erneute Ziehen der Notfallkarte in Sachen Schuldenbremse im nächsten Jahr, wie allgemein erwartet wird, schaffe weiteren Spielraum. Zudem dürfte das Defizit in diesem Jahr nicht so hoch ausfallen wie bislang angenommen, schätzt Wieland.
Wieland, der Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ist, rät den künftigen Koalitionären, sich in erster Linie auf die richtige Prioritätensetzung zu konzentrieren. Eine Staatsquote von mehr als 50 Prozent ist nicht nötig, um in den Klimaschutz zu investieren. Besser geht es mit Anreizen für private Investitionen oder Abschreibungsregelungen für Ausgaben für Forschung und Entwicklung. Und: Auch wenn es im Wahlkampf „totgeschwiegen“ wurde: Auch noch so hohe Investitionen ersparen uns keine Rentenreform. Prof. Wieland plädiert, wie auch die INSM, für eine automatische Koppelung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung ab 2030.
Wir müssen trotz des demografischen Wandels wachsen und unsere Produktivität erhöhen. Egal, wer die neuen Koalitionäre sein werden: Auch die Rechnungshöfe von Bund und Ländern haben bereits einen klaren Warnhinweis verschickt: Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse darf nicht aufgeweicht werden, stellten sie diese Woche anlässlich ihrer gemeinsamen Herbsttagung klar. Auch eine Umgehung der Schuldenbremse durch Auslagerung der Kreditaufnahme aus den Kernhaushalten etwa in Fonds oder Nebenhaushalte oder andere Konstrukte sei zu vermeiden.
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